Zukunftsfähige Energiestandards für Immobilien gefordertDer Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz sei aufgrund der niedrig angesetzten Energiestandards mit den Klimaschutzzielen unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt das Informationsprogramm Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.

Effiziente Energiestandards sind Mangelware

Der Entwurf, der Ende Mai 2019 für ein Gebäudeenergiegesetz vorgelegt wurde, führt Energieeinsparungsgesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sowie Energieeinsparverordnung zusammen. Weitgehend unbetroffen von den Energiestandards sollen Hauseigentümer sein.
Frank Hettler von Zukunft Altbau gibt zu bedenken, dass sich die Klimaschutzziele nur erreichen ließen, sofern bedeutend mehr bestehende Immobilien in einem umfangreichen Stil saniert würden. Seiner Meinung nach würden kleinere Verschärfungen für neu gebaute Immobilien nicht ausreichen. Er führt an, dass der Standard für Neubauten als Niedrigstenergiegebäude, der von der Europäischen Union gefordert wird und der der ursprüngliche Anlass für das neue Gesetz war, in seinem aktuellen Entwurf auf demselben Niveau bisheriger Vorgaben gemäß der Energieeinsparverordnung definiert sei. Es bräuchte jedoch zukunftsorientierte Energiestandards, die eine Sanierung von Bestandsgebäuden regulieren würden. In diesem Zusammenhang kritisiert er die Gesetzgebung, die in Deutschland zu diesem Thema seit mehr als zehn Jahren stagniere.

Deutschland tritt auf der Stelle

Zusätzlich kritisiert Hettler mangelhafte Fortschritte bei der Energiebilanzierung von Gebäuden. Aktuelle Vorgaben, beispielsweise im Rahmen der Energieeinsparverordnung, seien seiner Meinung nach selbst für Fachleute in Teilen unverständlich. Sie würden daher sowohl bei der Förderung als auch in der Baupraxis regelmäßig für Verwirrung sorgen.
Tatsächlich läuft es in vielen europäischen Nachbarländern anders. Blickt man beispielsweise nach Österreich, Frankreich oder Dänemark, erkennt man einfachere Verfahren sowie ambitioniertere Energiestandards. Hettler ist der Meinung, dass es seit Einführung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2006 im Bereich der Gebäude keine nennenswerten Fortschritte mehr gegeben habe - obgleich sich Gebäudestandards und Bautechnik (beispielsweise in Form von effizienten Verglasungen) deutlich weiterentwickelt hätten.
Bisher wurde der Referentenentwurf nur von den Bundesministerien für Bau und Wirtschaft publiziert. Eine Zustimmung durch das Bundesumweltministerium ist bislang nicht erfolgt. Der Referentenentwurf wird nun in die Verbändeabstimmung gehen. Diese soll bis Ende Juni bzw. Anfang Juli 2019 abgeschlossen sein.